Zahlungsmittel

Zahlungsmittel

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Zah|lungs|mit|tel ['ts̮a:lʊŋsmɪtl̩], das; -s, -:
etwas, womit etwas bezahlt werden kann (z. B. Geld, Scheckkarte): der Euro ist das gesetzliche Zahlungsmittel in vielen Ländern Europas.

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Zah|lungs|mit|tel 〈n. 13Mittel zum Zahlen, z. B. Geld, Scheck, Wechsel

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Zah|lungs|mit|tel, das:
etw., womit etw. bezahlt werden kann (z. B. Geld, Scheck):
ein gesetzliches Z.

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Zahlungsmittel,
 
Zahlungsmedium, die in einer Volkswirtschaft im Zahlungsverkehr benutzten Geldarten. Grundsätzlich kann alles Zahlungsmittel sein, was im Tausch gegen Güter oder Forderungstitel allgemein als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Besonders wichtig sind die gesetzlichen Zahlungsmittel, d. h. mit gesetzlichem Annahmezwang ausgestattete Geldarten, die jeder Gläubiger einer Geldforderung als Erfüllung seiner Forderung akzeptieren muss. Bei Banknoten gilt der Annahmezwang unbegrenzt (unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel; § 14 Gesetz über die Deutsche Bundesbank), Scheidemünzen sind dagegen nur beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel: So ist niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutsche Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 überschreitet. Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank müssen Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag in Zahlung nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umtauschen (§ 3 Münzgesetz vom 16. 12. 1999). Zu den Zahlungsmitteln zählen neben Banknoten und Scheidemünzen (Bargeld) Buchgeld und Geldsurrogate (Behelfszahlungsmittel wie Wechsel und Schecks). Die Gesamtheit der in einer Volkswirtschaft umlaufenden Zahlungsmittel (Zahlungsmittelumlauf), besonders der Bargeldumlauf (Noten- und Münzumlauf) außerhalb des Bankensektors und die Sichteinlagen inländischer Nichtbanken bei inländischen Kreditinstituten (Buchgeld), entspricht der umlaufenden Geldmenge (Geldmenge M 1).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Geldwirtschaft: Tauschvermittler und Zahlungsmittel
 

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Zah|lungs|mit|tel, das: etw., womit etw. bezahlt werden kann (z. B. Geld, Scheck): ein gesetzliches Z.

Universal-Lexikon. 2012.

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